
Phase 3: Wählerwerbung
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Da die abgegebenen Stimmen den Pfarrgemeinderatsmitgliedern den Rücken stärken, sollten möglichst viele zur Wahl gehen.
Das müssen nicht nur die Gottesdienstbesucher sein. Die Pfarrgemeinderatswahl kann eine Gelegenheit sein, allen ihre Zugehörigkeit zur Gemeinde in Erinnerung zu rufen. Ideen und Anregungen finden Sie in: